Allgemeine Geschäftsbedingungen
der THEATER PLAUEN-ZWICKAU gGmbH (AGB)

1.Allgemein

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen der Theater Plauen-Zwickau gGmbH (im Folgenden »Theater«) und Besucher:innen ihrer Veranstaltungen und sind Bestandteil des Vertrags zwischen ihnen. Die AGB gelten für alle Veranstaltungen des Theaters, auch für Veranstaltungen Dritter, soweit nichts anderes vereinbart wird. Durch Erwerb und Verwendung einer Eintrittskarte akzeptiert der/die Erwerber:in bzw. Nutzer:in die Geltung dieser AGB.

2.Öffnungszeiten

2.1.Besucherservice und Vorverkaufskassen: Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gemacht. Änderungen werden veröffentlicht.
2.2.Vorstellungskassen: Die Vorstellungskassen öffnen eine Stunde vor Vorstellungsbeginn.

3.Eintrittspreise/Ermäßigungen
3.1.Eintrittspreise und Ermäßigungen sind den Aushängen der Vorverkaufskassen und den Veröffentlichungen in den Spielzeitheften sowie der Website des Theaters zu entnehmen.
3.2.Für Gastspiele und Sonderveranstaltungen werden gesonderte Eintrittspreise vereinbart und entsprechend bekannt gemacht.
3.3.Der Erhalt von ermäßigten Karten ist nur gegen Vorlage der entsprechenden Berechtigung möglich. Der Ermäßigungsnachweis ist auch beim Vorstellungsbesuch mitzuführen und auf Verlangen des Einlasspersonals vorzulegen. Wird der Nachweis nicht  erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor dem Einlass nachgezahlt werden. Es kann jeweils nur eine  Ermäßigungsform in Anspruch genommen werden.

4.Kartenvorverkauf, Reservierung, Abholung

4.1.Der Erwerb einer Eintrittskarte berechtigt zum Besuch der darauf abgedruckten Vorstellung zum angegebenen
Termin. Der mit Kauf der Eintrittskarte erworbene Anspruch auf Besuch einer Vorstellung gilt bis
zum Beginn der Vorstellung. Der/die Kunde/Kundin hat unmittelbar nach Erhalt der Eintrittskarte die Richtigkeit
der abgedruckten Daten und gegebenenfalls das erhaltene Wechselgeld zu prüfen. Spätere Reklamationen
sind ausgeschlossen.
4.2.Verbindliche Kartenreservierungen können persönlich, per Telefon oder schriftlich (auch per Fax oder EMail) erfolgen. Mit der Kartenreservierung gestattet der Kunde die Speicherung der für die Erfassung notwendigen persönlichen Daten im Ticketsystem (siehe hier Datenschutzerklärung der Theater Plauen-Zwickau gGmbH). Das Theater verpflichtet sich, die Daten vertraulich zu behandeln.
4.3.Reservierte Karten sind, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von zwei Wochen, spätestens jedoch bis drei Werktage vor der Veranstaltung abzuholen, andernfalls ist die Reservierung hinfällig. Die Abholung kurzfristiger Reservierungen wird individuell vereinbart. Bei Hinterlegung reservierter Eintrittskarten an der Vorstellungskasse sind diese bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen, andernfalls gehen sie in den freien Verkauf. Reservierungen für Gruppen ab zehn Personen sind schriftlich vorzunehmen und innerhalb von zwei Wochen abzuholen; eine Abholung an der Vorstellungskasse ist nicht möglich.
4.4.An den Vorstellungskassen erfolgt vorrangig ein Verkauf von Eintrittskarten für die entsprechende Vorstellung. Verkauf und Reservierung für andere Termine sind nur bedingt möglich.
4.5.Eine Kartenbestellung per Telefon ist bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Eintrittskarten. Ein Anspruch auf die bestellten Eintrittskarten besteht erst nach Bestätigung der Bestellung durch das Theater. Mit der Bestellung kommt kein Fernabsatzvertrag gem. § 312 b BGB zustande; ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht insoweit nicht. Ermäßigungen müssen bei jeder Bestellung geltend gemacht werden, da nach Erhalt der Rechnung oder der Eintrittskarten eine Ermäßigung nicht mehr möglich ist.

5. Umtausch und Rücknahme von Eintrittskarten

5.1. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von erworbenen Eintrittskarten.
5.2. Das Theater behält sich vor, aus künstlerischen oder technischen Gründen eventuelle Spielplan-, Termin- oder Platzänderungen vorzunehmen. Entsprechende Benachrichtigungen erfolgen – soweit zeitlich und organisatorisch machbar – persönlich oder über die örtliche Presse. Bei Vorstellungsausfall oder Spielplanänderung werden dem Besucher möglichst eine Ersatzvorstellung oder Ausweichtermine für die ausgefallene Vorstellung angeboten. Ist am Vorstellungstag keine Ersatzvorstellung möglich, oder kann der Besucher die angebotenen Termine nicht wahrnehmen, wird ihm der Wert der Eintrittskarten (ggf. in Form eines Gutscheines) erstattet.
Der Erstattungsanspruch muss sofort, in Ausnahmefallen innerhalb von acht Tagen, nach der betreffenden Veranstaltung durch Vorlage oder Einsendung der Originaleintrittskarte geltend gemacht werden. Weitere Aufwendungen des Kunden werden nicht ersetzt; immaterielle Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
In Ausnahmefallen kann es aus technischen Gründen zu Platzsperrungen kommen. In diesen Fällen bieten wir Ihnen Ersatzplätze an. Besetzungs- und Programmänderungen oder veränderte Anfangszeiten begründen keinen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises. Ein Vorstellungsabbruch begründet nur dann einen Anspruch der Besucher auf Erstattung des Eintrittspreises, wenn der Abbruch vor der ersten Pause bzw. bei Stücken ohne Pause bis 30 Minuten nach Beginn erfolgte.
Der Anspruch ist innerhalb von 14 Tagen unter Vorlage der Originaleintrittskarte geltend zu machen und erlischt danach. Der Ausfall von Vorstellungen infolge von Streik oder aus Gründen höherer Gewalt begründet keinen Erstattungsanspruch.
5.3. Open-Air-Veranstaltungen finden auch bei ungünstiger Witterung statt. Bei unsicherer Witterung wird empfohlen, regenfeste Kleidung und Regencapes mitzuführen. Das Aufspannen von Regenschirmen während der Veranstaltung ist wegen damit verbundener Sichtbehinderung anderer Besucher nicht gestattet.
Aufgrund der Witterung kann es zu Verzögerungen beim Beginn oder zu Unterbrechungen der Veranstaltung kommen. Wird eine Open-Air-Veranstaltung dennoch witterungsbedingt abgesagt, so besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises, jedoch nur gegen Vorlage der Originaleintrittskarte innerhalb einer Frist von 14 Tagen. Wird eine Open-Air-Veranstaltung aufgrund extremer Witterungsbedingungen vor der Pause bzw. bei Stücken ohne Pause bis 30 min nach Beginn abgebrochen, besteht ebenfalls Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Bei späterem Abbruch gilt die Leistung als erbracht und es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Gebühren (z. B. Vorverkaufsgebühr, Versand- und Bearbeitungsgebühren) werden in allen Fällen nicht erstattet.
5.4. Zum Gruppenpreis erworbene Eintrittskarten werden im Krankheitsfall bis max. 5 % der ursprünglichen Gesamtanzahl der erworbenen Karten zurückgenommen und rückvergütet.
5.5. Für verloren gegangene Eintrittskarten und Theater-Cards wird grundsätzlich kein Ersatz geleistet. Es kann eine gebührenpflichtige Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn der Betreffende nachweisen oder glaubhaft machen kann, welche Karte er gekauft hatte. Es gilt die Originalkarte vor der Ersatzkarte. Für nicht besuchte Vorstellungen oder nicht rechtzeitig umgetauschte Anrechtsvorstellungen, für verfallene Eintrittskarten oder Gutscheine wird kein Ersatz geleistet.
5.6. Karten, die auf anderen Plattformen (z.B. eventim.de) oder über Drittanbieter erworben wurden, können im Fall einer Vorstellungsabsage auch nur dort zurückgegeben werden.

6. Gutscheine

Gutscheine sind grundsätzlich drei Jahre ab Erwerb gültig. Liegt der Wert der mit dem Gutschein erworbenen Eintrittskarten unter dem auf dem Gutschein ausgewiesenen Betrag, wird über den Restbetrag ein neuer Gutschein ausgestellt. Gutscheine sind für alle Veranstaltungen des Theaters einlösbar.

7. Zahlungsarten

7.1. An den Vorverkaufs- und Vorstellungskassen ist die Bezahlung bar, per EC-Karte sowie mit Kreditkarte (Master, Visa) möglich.
7.2. Beim Onlinekartenkauf über den Theater-Webshop unter https://theater-plauen-zwickau.eventim-inhouse.de ist die Bezahlung mit Kreditkarte (Master, Visa) oder per PayPal möglich.
7.3. Ein Kartenversand ist erst nach erfolgtem Zahlungseingang möglich. Die Zusendung der Eintrittskarten erfolgt ausschließlich auf Risiko des*der Bestellers*Bestellerin.

8. Abonnement

8.1. Mit einem Abonnement wird eine vereinbarte Anzahl von Vorstellungen in der gewählten Serie im Voraus erworben. Auch in der laufenden Spielzeit können Abonnements für die übrige Spielzeit abgeschlossen werden.
8.2. Das Abonnement wird für die Dauer einer Spielzeit abgeschlossen und verlängert sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht schriftlich bis zum 15. Juni innerhalb der laufenden Spielzeit gekündigt wird.
8.3. Der/die Abonnent*in ist zur fristgerechten Zahlung des Abonnementbetrages verpflichtet. Die Zahlung kann per Überweisung oder durch Erteilung eines Abbuchungsauftrages erfolgen. Die Abbuchung erfolgt ohne Aufschlag in zwei Raten jeweils Anfang Oktober und Anfang März der laufenden Spielzeit. Bei Überweisung ist keine Ratenzahlung möglich. Die Aushändigung der Abonnement-Unterlagen erfolgt nach Zahlungseingang. Zahlungsverzug zieht Bearbeitungsgebühren nach sich oder führt nach erfolgloser Mahnung zur Sperrung des Abonnements. Die Zahlungsverpflichtung für das gesamte Abonnement bleibt bestehen.
8.4. Wahlabo-Scheine sind rechtzeitig vor Besuch der Vorstellung beim Besucherservice gegen Eintrittskarten einzulösen.
8.5. Bei Verhinderung ist ein Umtausch in eine andere Vorstellung möglich. Dieser muss bis einen Tag vor dem Vorstellungstermin erfolgen. Außer bei Spielplanänderungen wird eine Umtauschgebühr gemäß aktueller Preisliste erhoben. Umtauschscheine können innerhalb einer Spielzeit eingelöst werden. Grundsätzlich gelten Umtauschscheine nicht für Sonderveranstaltungen oder Gastspiele. Bei Einlösung für eine andere Vorstellung besteht kein Anspruch auf den im Abonnementvertrag vereinbarten Sitzplatz oder die Platzgruppe.
8.6. Für nicht besuchte bzw. nicht rechtzeitig umgetauschte Abonnementvorstellungen und verloren gegangene Wahlabo- oder Umtauschscheine wird kein Ersatz geleistet.
8.7. Ermäßigte Abonnementpreise werden für den berechtigten Personenkreis bei Vorlage der entsprechenden Bescheinigung gewahrt und gelten ausschließlich für den Berechtigungszeitraum. Daraus entsteht für den*die Abonnenten*Abonnentin die Verpflichtung, den Ablauf der Berechtigung unverzüglich dem Theater persönlich oder schriftlich mitzuteilen. Der Nachweis für die Ermäßigungsberechtigung ist für jede Spielzeit neu zu erbringen. Es kann jeweils nur eine Ermäßigungsform in Anspruch genommen werden.
8.8. Änderungen der persönlichen Daten wie Name, Wohnanschrift, Telefonnummer und der Bankverbindung sind dem Besucherservice umgehend schriftlich mitzuteilen.
Änderungen im Abonnement (z. B. Platzänderungen) sind bis zum 15. Juni der laufenden Spielzeit zu beantragen.
8.9. Das Theater behält sich vor, aus künstlerischen, technischen oder Gründen höherer Gewalt Spielplan-, Termin- oder Platzänderungen vorzunehmen. Entsprechende Benachrichtigungen erfolgen, soweit zeitlich und organisatorisch umsetzbar, telefonisch oder über die örtliche Presse. Ein Anspruch auf Rückzahlung eines auch nur anteiligen Abonnementpreises entsteht durch die Änderung nicht.

9. Einlass

9.1. Der Einlass in den Zuschauerraum erfolgt in der Regel 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn. In Ausnahmefällen kann ein früherer oder späterer Einlass stattfinden.
Mobiltelefone und andere technische Gerate sind während der Vorstellung auszuschalten.
9.2. Verspätet nach Vorstellungsbeginn eintreffende Besucher*innen können nur in Abhängigkeit von den Erfordernissen der Inszenierung und auf Anweisung des Einlasspersonals den Zuschauerraum betreten und den ihnen zugewiesenen Platz einnehmen. Bei verspätetem Eintreffen besteht kein Anspruch auf den gebuchten Platz. In Abhängigkeit von der Inszenierung kann der Zeitpunkt des Nacheinlasses auch auf die Pause verlegt oder ganz ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Einlass oder Erstattung des Eintrittspreises besteht in diesen Fällen nicht.
9.3. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum ist nicht gestattet; Ausnahmen bilden nur gesondert ausgewiesene Veranstaltungen mit Bewirtung. Das Rauchen ist generell untersagt.

10. Garderobe
Jacken, Mäntel, Rucksäcke, große Taschen, Schirme u. a. sind in den Garderoben gegen Aushändigung einer Garderobenmarke abzugeben. Die Garderobe wird gegen Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung an den Besucher zurückgegeben. Bei Verlust der Garderobenmarke können die aufbewahrten Stücke nur ausgehändigt werden, wenn der*die Besucher*in seine Berechtigung daran nachgewiesen oder glaubhaft gemacht und die in der Preisliste festgelegten Wiederbeschaffungskosten der Garderobenmarke ersetzt hat.
Die Garderobengebühr beträgt pro Kleidungsstück 1,00 €.
Mit Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt das Theater die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des Garderobenstückes. Bei Verlust oder Schaden an der Garderobe ist das Garderobenpersonal sofort zu informieren. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in den Kleidungsstücken befindliche Gegenstände. Die Abgabe solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.

11. Urheberrecht
Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen im Theater ist aus urheber- und leistungsrechtlichen Gründen strengstens untersagt und bedarf in Ausnahmefällen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der Geschäftsleitung. Bei Zuwiderhandlungen können Aufnahmegeräte und das -material bis zur rechtlichen Klärung vom Theaterpersonal eingezogen werden.

12. Hausrecht
Der von der Theaterleitung beauftragte Leitungsdienst nimmt für die jeweilige Veranstaltung das Hausrecht des Theaters wahr und ist insoweit berechtigt, in begründeten Fällen bei Verstößen gegen diese AGB den Zutritt zu verweigern oder für die Veranstaltung einen Hausverweis auszusprechen. Dies gilt auch für Demonstrationen oder vergleichbare Aktivitäten.
 
 13. Schlussbestimmungen
Der Aufenthalt in den Vorverkaufsstellen und Veranstaltungsorten erfolgt auf eigene Gefahr. Für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet das Theater nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet das Theater nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung des Theaters ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor. Für Fremdleistungen haftet nicht das Theater, sondern der*die jeweilige Leistungserbringer*in direkt.

Das Vertragsverhältnis und diese AGB unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist Zwickau.

Preisliste sonstige Leistungen der Theater Plauen-Zwickau gGmbH Spielzeit 2021/22

Bearbeitungsgebühr für Versand von Eintrittskarten pro Auftrag 3,00 €
Nachdruck bei Verlust der Eintrittskarte 2,00 €
Nachdruck bei Verlust der Theater-Card 5,00 €
Umtauschgebühr pro Abonnementtausch 1,50 €
Mindestsatz Mahngebühr 5,00 €
Wiederbeschaffungskosten bei Verlust der Garderobenmarke 5,00 €
Garderobengebühr 1,00 €

Plauen/Zwickau, Stand 01.07.2022