Allgemeine Geschäftsbedingungen
der THEATER PLAUEN-ZWICKAU gGmbH (AGB)
1. Allgemein
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen der Theater Plauen-Zwickau
gGmbH (im Folgenden »Theater«) und Besucher:innen ihrer Veranstaltungen und sind Bestandteil des
Vertrags zwischen ihnen. Die AGB gelten für alle Veranstaltungen des Theaters, auch für Veranstaltungen
Dritter, soweit nichts anderes vereinbart wird. Durch Erwerb und Verwendung einer Eintrittskarte akzeptiert
der/die Erwerber:in bzw. Nutzer:in die Geltung dieser AGB.
2. Öffnungszeiten
2.1. Besucherservice und Vorverkaufskassen: Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gemacht.
Änderungen werden veröffentlicht.
2.2. Vorstellungskassen: Die Vorstellungskassen öffnen eine Stunde vor Vorstellungsbeginn.
3. Eintrittspreise/Ermäßigungen
3.1. Eintrittspreise und Ermäßigungen sind den Aushängen der Vorverkaufskassen und den Veröffentlichungen
in den Spielzeitheften sowie der Website des Theaters zu entnehmen.
3.2. Für Gastspiele und Sonderveranstaltungen werden gesonderte Eintrittspreise vereinbart und entsprechend
bekannt gemacht.
3.3. Der Erhalt von ermäßigten Karten ist nur gegen Vorlage der entsprechenden Berechtigung möglich.
Der Ermäßigungsnachweis ist auch beim Vorstellungsbesuch mitzuführen und auf Verlangen des Einlasspersonals
vorzulegen. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor dem
Einlass nachgezahlt werden. Es kann jeweils nur eine Ermäßigungsform in Anspruch genommen werden.
4. Kartenvorverkauf, Reservierung, Abholung
4.1. Der Erwerb einer Eintrittskarte berechtigt zum Besuch der darauf abgedruckten Vorstellung zum angegebenen
Termin. Der mit Kauf der Eintrittskarte erworbene Anspruch auf Besuch einer Vorstellung gilt bi
zum Beginn der Vorstellung. Der/die Erwerber:in hat unmittelbar nach Erhalt der Eintrittskarte die Richtigkei
der abgedruckten Daten und gegebenenfalls das erhaltene Wechselgeld zu prüfen. Spätere Reklamationen
sind ausgeschlossen.
4.2. Verbindliche Kartenreservierungen können persönlich, per Telefon oder schriftlich (auch per Fax oder
E-Mail) erfolgen. Mit der Kartenreservierung gestattet der/die Besucher:in die Speicherung der für die Erfassung
notwendigen persönlichen Daten im Ticketsystem (siehe hier Datenschutzerklärung der Theater Plauen-
Zwickau gGmbH). Das Theater verpflichtet sich, die Daten vertraulich zu behandeln.
4.3. Reservierte Karten sind bis zum vereinbarten Abholtermin zuholen, andernfalls ist die Reservierung hinfällig
und die Karten gehen in den freien Verkauf. Bei Hinterlegung reservierter Eintrittskarten an der Vorstellungskasse
sind diese bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen, andernfalls gehen sie in
den freien Verkauf. Reservierungen für Gruppen ab zehn Personen sind schriftlich vorzunehmen und innerhalb
von zwei Wochen abzuholen; eine Abholung an der Vorstellungskasse ist nicht möglich.
4.4. An den Vorstellungskassen erfolgt vorrangig ein Verkauf von Eintrittskarten für die entsprechende Vorstellung.
Verkauf und Reservierung für andere Termine sind nur bedingt möglich.
4.5. Eine Kartenbestellung per Telefon ist bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten
Eintrittskarten. Ein Anspruch auf die bestellten Eintrittskarten besteht erst nach Bestätigung der Bestellung
durch das Theater. Mit der Bestellung kommt kein Fernabsatzvertrag gem. § 312 b BGB zustande;
ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht insoweit nicht. Ermäßigungen müssen bei jeder Bestellung geltend
gemacht werden, da nach Erhalt der Rechnung oder der Eintrittskarten eine Ermäßigung nicht mehr
möglich ist.
4.6. Eintrittskarten, die über den Theater-Webshop unter https://theater-plauen-zwickau.eventim-inhouse.
de erworben werden, können nach Vorlage der Buchungsbestätigung an den Vorstellungskassen abgeholt
werden oder per Ticketdireckt-Funktion selbst ausgedruckt werden. Auf Wunsch werden die Karten gegen
Gebühr gemäß Preisliste zugeschickt. Während der Theaterferien erfolgt kein Versand der online gekauften
Eintrittskarten. Die Theaterferien sind den Veröffentlichungen zu entnehmen. Beim Erwerb von Eintrittskarten
über andere Internet-Plattformen gelten deren Geschäftsbedingungen.
4.7. Ein gewerblicher Weiterverkauf von Eintrittskarten des Theaters ist untersagt und bedarf in Ausnahmefällen
der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der Geschäftsleitung.
5. Umtausch und Rücknahme von Eintrittskarten
5.1. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von erworbenen Eintrittskarten.
5.2. Das Theater behält sich vor, aus künstlerischen oder technischen Gründen Spielplan-, Termin- oder
Platzänderungen vorzunehmen. Entsprechende Benachrichtigungen erfolgen – soweit zeitlich und organisatorisch
machbar – persönlich oder über die örtliche Presse. Bei Vorstellungsausfall oder Spielplanänderung
werden möglichst eine Ersatzvorstellung oder Ersatztermine für die ausgefallene Vorstellung angeboten.
Ist am Vorstellungstag keine Ersatzvorstellung möglich, oder können die angebotenen Termine nicht
wahrgenommen werden, erstattet das Theater den Wert der Eintrittskarten (ggf. in Form eines Gutscheines).
Der Erstattungsanspruch muss sofort, in Ausnahmefallen innerhalb von acht Tagen, nach der betreffenden
Veranstaltung durch Vorlage oder Einsendung der Originaleintrittskarte geltend gemacht werden.
Weitere Aufwendungen des/der Besucher:in werden nicht ersetzt; immaterielle Schadenersatzansprüche
sind ausgeschlossen. In Ausnahmefällen kann es aus technischen Gründen zu Platzsperrungen kommen. In
diesen Fällen bieten wir Ersatzplätze an. Besetzungs- und Programmänderungen oder veränderte Anfangszeiten
begründen keinen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises. Ein Vorstellungsabbruch begründet
nur dann einen Anspruch der Besucher:innen auf Erstattung des Eintrittspreises, wenn der Abbruch vor der
ersten Pause bzw. bei Stücken ohne Pause bis 30 Minuten nach Beginn erfolgte. Der Anspruch ist innerhalb
von 14 Tagen unter Vorlage der Originaleintrittskarte geltend zu machen und erlischt danach. Der Ausfall von
Vorstellungen infolge von Streik oder aus Gründen höherer Gewalt begründet keinen Erstattungsanspruch.
5.3. Open-Air-Veranstaltungen finden auch bei ungünstiger Witterung statt. Bei unsicherer Witterung wird
empfohlen, regenfeste Kleidung und Regencapes mitzuführen. Das Aufspannen von Regenschirmen während
der Veranstaltung ist wegen damit verbundener Sichtbehinderung anderer Besucher:innen nicht gestattet.
Aufgrund der Witterung kann es zu Verzögerungen beim Beginn oder zu Unterbrechungen der Veranstaltung
kommen. Wird eine Open-Air-Veranstaltung dennoch witterungsbedingt abgesagt, so besteht ein
Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises, jedoch nur gegen Vorlage der Originaleintrittskarte innerhalb
einer Frist von 14 Tagen. Wird eine Open-Air-Veranstaltung aufgrund extremer Witterungsbedingungen vor
der Pause bzw. bei Stücken ohne Pause bis 30 min nach Beginn abgebrochen, besteht ebenfalls Anspruch
auf Erstattung des Eintrittspreises. Bei späterem Abbruch gilt die Leistung als erbracht und es besteht kein
Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Gebühren (z. B. Vorverkaufsgebühren, Versand- und Bearbeitungsgebühren)
werden in allen Fällen nicht erstattet.
5.4. Zum Gruppenpreis erworbene Eintrittskarten werden im Krankheitsfall bis max. 5 % der ursprünglichen
Gesamtanzahl der erworbenen Karten zurückgenommen und rückvergütet. Diese Beschränkung gilt nicht
für Vorstellungen des Weihnachtsmärchens.
5.5. Für verloren gegangene Eintrittskarten und Theater-Cards wird grundsätzlich kein Ersatz geleistet. Es
kann eine gebührenpflichtige Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn der/die Betreffende nachweisen oder
glaubhaft machen kann, welche Karte er/sie gekauft hatte. Es gilt die Originalkarte vor der Ersatzkarte. Für
nicht besuchte Vorstellungen oder nicht rechtzeitig umgetauschte Anrechtsvorstellungen, für verfallene
Eintrittskarten oder Gutscheine wird kein Ersatz geleistet.
5.6. Karten, die auf anderen Plattformen (z. B. eventim.de) oder über Drittanbieter erworben wurden, können
im Fall einer Vorstellungsabsage auch nur dort zurückgegeben werden.
6. Gutscheine
Gutscheine sind grundsätzlich drei Jahre ab Erwerb gültig. Liegt der Wert der mit dem Gutschein erworbenen
Eintrittskarten unter dem auf dem Gutschein ausgewiesenen Betrag, wird über den Restbetrag ein
neuer Gutschein ausgestellt. Gutscheine sind für alle Veranstaltungen des Theaters einlösbar.
7. Zahlungsarten
7.1. An den Vorverkaufs- und Vorstellungskassen ist die Bezahlung bar, per EC-Karte sowie mit Kreditkarte
(Master, Visa) möglich.
7.2. Beim Onlinekartenkauf über den Theater-Webshop unter https://theater-plauen-zwickau.eventim-inhouse.
de ist die Bezahlung mit Kreditkarte (Master, Visa) oder per PayPal möglich.
7.3. Persönlich, per Telefon oder schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) bestellte Karten können durch Anforderung
eines paylinks oder mittels Rechnungslegung bezahlt werden.
7.3. Ein Kartenversand ist erst nach erfolgtem Zahlungseingang möglich. Die Zusendung der Eintrittskarten
erfolgt ausschließlich auf Risiko des/der Besteller:in.
8. Abonnement
8.1. Mit einem Abonnement wird eine vereinbarte Anzahl von Vorstellungen in der gewählten Serie oder
Wahlgutscheine für eine Anzahl von Vorstellungen im Voraus erworben. Auch in der laufenden Spielzeit können
Abonnements für die übrige Spielzeit abgeschlossen werden.
8.2. Das Abonnement wird für die Dauer einer Spielzeit abgeschlossen und verlängert sich automatisch
um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht schriftlich bis zum 15. Juni innerhalb der laufenden Spielzeit gekündigt
wird.
8.3. Der/die Abonnent:in ist zur fristgerechten Zahlung des Abonnementbetrages verpflichtet. Die Zahlung
kann per Überweisung oder durch Erteilung eines Abbuchungsauftrages erfolgen. Die Abbuchung erfolgt
ohne Aufschlag in zwei Raten jeweils Anfang Oktober und Anfang März der laufenden Spielzeit. Bei Überweisung
ist keine Ratenzahlung möglich. Die Aushändigung der Abonnement-Unterlagen erfolgt mit Rechnungsversand.
Zahlungsverzug zieht Bearbeitungsgebühren nach sich oder führt nach erfolgloser Mahnung
zur Sperrung des Abonnements. Die Zahlungsverpflichtung für das gesamte Abonnement bleibt bestehen.
8.4. Wahlabo-Scheine sind rechtzeitig vor Besuch der Vorstellung beim Besucherservice gegen Eintrittskarten
einzulösen. Gastspiele, Sonderveranstaltungen und Veranstaltungen am 31. Dezember und 1. Januar
sind grundsätzlich davon ausgenommen.
8.5. Bei Verhinderung ist ein Umtausch in eine andere Vorstellung oder die Weitergabe an eine andere Person
möglich. Der Umtausch muss bis spätestens einen Tag vor dem Vorstellungstermin erfolgen. Außer bei
Spielplanänderungen wird eine Umtauschgebühr gemäß aktueller Preisliste erhoben. Umtauschscheine
können innerhalb einer Spielzeit eingelöst werden. Grundsätzlich gelten Umtauschscheine nicht für Sonderveranstaltungen
oder Gastspiele. Bei Einlösung für eine andere Vorstellung besteht kein Anspruch auf
den im Abonnementvertrag vereinbarten Sitzplatz oder die Platzgruppe.
8.6. Für nicht besuchte bzw. nicht rechtzeitig umgetauschte Abonnementvorstellungen und verloren gegangene
Wahlabo- oder Umtauschscheine wird kein Ersatz geleistet.
8.7. Ermäßigte Abonnementpreise werden für den berechtigten Personenkreis bei Vorlage der entsprechenden
Bescheinigung gewährt und gelten ausschließlich für den Berechtigungszeitraum. Daraus entsteht für
den/die Abonnent:in die Verpflichtung, den Ablauf der Berechtigung unverzüglich dem Theater mitzuteilen.
Der Nachweis für die Ermäßigungsberechtigung ist für jede Spielzeit neu zu erbringen. Es kann jeweils nur
eine Ermäßigungsform in Anspruch genommen werden.
8.8. Änderungen der persönlichen Daten wie Name, Wohnanschrift, Telefonnummer und Bankverbindung
sind dem Besucherservice umgehend schriftlich mitzuteilen. Änderungen im Abonnement (z. B. Platzänderungen)
sind bis zum 15. Juni der laufenden Spielzeit zu beantragen.
8.9. Das Theater behält sich vor, aus künstlerischen, technischen oder Gründen höherer Gewalt Spielplan-,
Termin- oder Platzänderungen vorzunehmen. Entsprechende Benachrichtigungen erfolgen, soweit zeitlich
und organisatorisch umsetzbar, telefonisch oder über die örtliche Presse. Ein Anspruch auf Rückzahlung eines
auch nur anteiligen Abonnementpreises entsteht durch die Änderung nicht.
9. Einlass
9.1. Der Einlass in den Zuschauerraum erfolgt in der Regel 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn. In Ausnahmefällen
kann ein früherer oder späterer Einlass stattfinden.
9.2 Mobiltelefone und andere technische Geräte sind während der Vorstellung auszuschalten.
9.3. Verspätet nach Vorstellungsbeginn eintreffende Besucher:innen können nur in Abhängigkeit von den
Erfordernissen der Inszenierung und auf Anweisung des Einlasspersonals den Zuschauerraum betreten und
den ihnen zugewiesenen Platz einnehmen. Bei verspätetem Eintreffen besteht kein Anspruch auf den gebuchten
Platz. In Abhängigkeit von der Inszenierung kann der Zeitpunkt des Nacheinlasses auch auf die
Pause verlegt oder ganz ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Einlass oder Erstattung des Eintrittspreises
besteht in diesen Fällen nicht.
9.4. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum ist nicht gestattet; Ausnahmen bilden
nur gesondert ausgewiesene Veranstaltungen mit Bewirtung. Das Rauchen ist generell untersagt.
9.5. In allen Spielstätten sind ausschließlich Assistenzhunde/Blindenführhunde erlaubt.
10. Garderobe
Jacken, Mäntel, Rucksäcke, große Taschen, Schirme u. a. sind in den Garderoben gegen Aushändigung einer
Garderobenmarke abzugeben. Die Garderobe wird gegen Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung
der Berechtigung an den/die Besucher:in zurückgegeben. Bei Verlust der Garderobenmarke können die aufbewahrten
Stücke nur ausgehändigt werden, wenn der/die Besucher:in seine Berechtigung daran nachgewiesen
oder glaubhaft gemacht und die in der Preisliste festgelegten Wiederbeschaffungskosten der Garderobenmarke
ersetzt hat. Die Garderobengebühr beträgt pro Kleidungsstück 1,– €. Mit Aushändigung der
Garderobenmarke übernimmt das Theater die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der
Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des
Garderobenstückes. Bei Verlust oder Schaden an der Garderobe ist das Garderobenpersonal sofort zu informieren. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in den Kleidungsstücken befindliche
Gegenstände. Die Abgabe solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.
11. Bild- und Tonaufnahmen
Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen im Theater ist aus urheber- und leistungsrechtlichen Gründen
strengstens untersagt und bedarf in Ausnahmefällen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der
Geschäftsleitung. Bei Zuwiderhandlungen können Aufnahmegeräte und das -material bis zur rechtlichen
Klärung vom Theaterpersonal eingezogen werden.12. Hausrecht Der von der Theaterleitung beauftragte Leitungsdienst
nimmt für die jeweilige Veranstaltung das Hausrecht des Theaters war und ist insoweit berechtigt,
in begründeten Fällen bei Verstößen gegen diese AGB den Zutritt zu verweigern oder für die Veranstaltung
einen Hausverweis auszusprechen. Dies gilt auch für Demonstrationen oder vergleichbare Aktivitäten.
13. Schlussbestimmungen
Der Aufenthalt in den Vorverkaufsstellen und Veranstaltungsorten erfolgt auf eigene Gefahr. Für schuldhaft
verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet das Theater nach den gesetzlichen Vorschriften.
Im Übrigen haftet das Theater nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder
Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche
Vertragspflichten betroffen. Die Haftung des Theaters ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns auf
den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor. Für Fremdleistungen haftet nicht das Theater, sondern
der/die jeweilige Leistungserbringer:in direkt. Das Vertragsverhältnis und diese AGB unterliegen ausschließlich
dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist Zwickau.
Preisliste sonstige Leistungen der Theater Plauen-Zwickau gGmbH Spielzeit 2024/25
Bearbeitungsgebühr für Versand von Eintrittskarten pro Auftrag 3,– €
Nachdruck bei Verlust der Eintrittskarte 2,– €
Nachdruck bei Verlust der Theater-Card 5,–€
Umtauschgebühr pro Abonnementtausch 2,50 € (geändert ab 1.8.2024)
Wiederbeschaffungskosten bei Verlust der Garderobenmarke 5,– €
Garderobengebühr 1,– €
Stand AGB 1. Juni 2024
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen der Theater Plauen-Zwickau
gGmbH (im Folgenden »Theater«) und Besucher:innen ihrer Veranstaltungen und sind Bestandteil des
Vertrags zwischen ihnen. Die AGB gelten für alle Veranstaltungen des Theaters, auch für Veranstaltungen
Dritter, soweit nichts anderes vereinbart wird. Durch Erwerb und Verwendung einer Eintrittskarte akzeptiert
der/die Erwerber:in bzw. Nutzer:in die Geltung dieser AGB.
2. Öffnungszeiten
2.1. Besucherservice und Vorverkaufskassen: Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gemacht.
Änderungen werden veröffentlicht.
2.2. Vorstellungskassen: Die Vorstellungskassen öffnen eine Stunde vor Vorstellungsbeginn.
3. Eintrittspreise/Ermäßigungen
3.1. Eintrittspreise und Ermäßigungen sind den Aushängen der Vorverkaufskassen und den Veröffentlichungen
in den Spielzeitheften sowie der Website des Theaters zu entnehmen.
3.2. Für Gastspiele und Sonderveranstaltungen werden gesonderte Eintrittspreise vereinbart und entsprechend
bekannt gemacht.
3.3. Der Erhalt von ermäßigten Karten ist nur gegen Vorlage der entsprechenden Berechtigung möglich.
Der Ermäßigungsnachweis ist auch beim Vorstellungsbesuch mitzuführen und auf Verlangen des Einlasspersonals
vorzulegen. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor dem
Einlass nachgezahlt werden. Es kann jeweils nur eine Ermäßigungsform in Anspruch genommen werden.
4. Kartenvorverkauf, Reservierung, Abholung
4.1. Der Erwerb einer Eintrittskarte berechtigt zum Besuch der darauf abgedruckten Vorstellung zum angegebenen
Termin. Der mit Kauf der Eintrittskarte erworbene Anspruch auf Besuch einer Vorstellung gilt bi
zum Beginn der Vorstellung. Der/die Erwerber:in hat unmittelbar nach Erhalt der Eintrittskarte die Richtigkei
der abgedruckten Daten und gegebenenfalls das erhaltene Wechselgeld zu prüfen. Spätere Reklamationen
sind ausgeschlossen.
4.2. Verbindliche Kartenreservierungen können persönlich, per Telefon oder schriftlich (auch per Fax oder
E-Mail) erfolgen. Mit der Kartenreservierung gestattet der/die Besucher:in die Speicherung der für die Erfassung
notwendigen persönlichen Daten im Ticketsystem (siehe hier Datenschutzerklärung der Theater Plauen-
Zwickau gGmbH). Das Theater verpflichtet sich, die Daten vertraulich zu behandeln.
4.3. Reservierte Karten sind bis zum vereinbarten Abholtermin zuholen, andernfalls ist die Reservierung hinfällig
und die Karten gehen in den freien Verkauf. Bei Hinterlegung reservierter Eintrittskarten an der Vorstellungskasse
sind diese bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen, andernfalls gehen sie in
den freien Verkauf. Reservierungen für Gruppen ab zehn Personen sind schriftlich vorzunehmen und innerhalb
von zwei Wochen abzuholen; eine Abholung an der Vorstellungskasse ist nicht möglich.
4.4. An den Vorstellungskassen erfolgt vorrangig ein Verkauf von Eintrittskarten für die entsprechende Vorstellung.
Verkauf und Reservierung für andere Termine sind nur bedingt möglich.
4.5. Eine Kartenbestellung per Telefon ist bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten
Eintrittskarten. Ein Anspruch auf die bestellten Eintrittskarten besteht erst nach Bestätigung der Bestellung
durch das Theater. Mit der Bestellung kommt kein Fernabsatzvertrag gem. § 312 b BGB zustande;
ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht insoweit nicht. Ermäßigungen müssen bei jeder Bestellung geltend
gemacht werden, da nach Erhalt der Rechnung oder der Eintrittskarten eine Ermäßigung nicht mehr
möglich ist.
4.6. Eintrittskarten, die über den Theater-Webshop unter https://theater-plauen-zwickau.eventim-inhouse.
de erworben werden, können nach Vorlage der Buchungsbestätigung an den Vorstellungskassen abgeholt
werden oder per Ticketdireckt-Funktion selbst ausgedruckt werden. Auf Wunsch werden die Karten gegen
Gebühr gemäß Preisliste zugeschickt. Während der Theaterferien erfolgt kein Versand der online gekauften
Eintrittskarten. Die Theaterferien sind den Veröffentlichungen zu entnehmen. Beim Erwerb von Eintrittskarten
über andere Internet-Plattformen gelten deren Geschäftsbedingungen.
4.7. Ein gewerblicher Weiterverkauf von Eintrittskarten des Theaters ist untersagt und bedarf in Ausnahmefällen
der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der Geschäftsleitung.
5. Umtausch und Rücknahme von Eintrittskarten
5.1. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von erworbenen Eintrittskarten.
5.2. Das Theater behält sich vor, aus künstlerischen oder technischen Gründen Spielplan-, Termin- oder
Platzänderungen vorzunehmen. Entsprechende Benachrichtigungen erfolgen – soweit zeitlich und organisatorisch
machbar – persönlich oder über die örtliche Presse. Bei Vorstellungsausfall oder Spielplanänderung
werden möglichst eine Ersatzvorstellung oder Ersatztermine für die ausgefallene Vorstellung angeboten.
Ist am Vorstellungstag keine Ersatzvorstellung möglich, oder können die angebotenen Termine nicht
wahrgenommen werden, erstattet das Theater den Wert der Eintrittskarten (ggf. in Form eines Gutscheines).
Der Erstattungsanspruch muss sofort, in Ausnahmefallen innerhalb von acht Tagen, nach der betreffenden
Veranstaltung durch Vorlage oder Einsendung der Originaleintrittskarte geltend gemacht werden.
Weitere Aufwendungen des/der Besucher:in werden nicht ersetzt; immaterielle Schadenersatzansprüche
sind ausgeschlossen. In Ausnahmefällen kann es aus technischen Gründen zu Platzsperrungen kommen. In
diesen Fällen bieten wir Ersatzplätze an. Besetzungs- und Programmänderungen oder veränderte Anfangszeiten
begründen keinen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises. Ein Vorstellungsabbruch begründet
nur dann einen Anspruch der Besucher:innen auf Erstattung des Eintrittspreises, wenn der Abbruch vor der
ersten Pause bzw. bei Stücken ohne Pause bis 30 Minuten nach Beginn erfolgte. Der Anspruch ist innerhalb
von 14 Tagen unter Vorlage der Originaleintrittskarte geltend zu machen und erlischt danach. Der Ausfall von
Vorstellungen infolge von Streik oder aus Gründen höherer Gewalt begründet keinen Erstattungsanspruch.
5.3. Open-Air-Veranstaltungen finden auch bei ungünstiger Witterung statt. Bei unsicherer Witterung wird
empfohlen, regenfeste Kleidung und Regencapes mitzuführen. Das Aufspannen von Regenschirmen während
der Veranstaltung ist wegen damit verbundener Sichtbehinderung anderer Besucher:innen nicht gestattet.
Aufgrund der Witterung kann es zu Verzögerungen beim Beginn oder zu Unterbrechungen der Veranstaltung
kommen. Wird eine Open-Air-Veranstaltung dennoch witterungsbedingt abgesagt, so besteht ein
Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises, jedoch nur gegen Vorlage der Originaleintrittskarte innerhalb
einer Frist von 14 Tagen. Wird eine Open-Air-Veranstaltung aufgrund extremer Witterungsbedingungen vor
der Pause bzw. bei Stücken ohne Pause bis 30 min nach Beginn abgebrochen, besteht ebenfalls Anspruch
auf Erstattung des Eintrittspreises. Bei späterem Abbruch gilt die Leistung als erbracht und es besteht kein
Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Gebühren (z. B. Vorverkaufsgebühren, Versand- und Bearbeitungsgebühren)
werden in allen Fällen nicht erstattet.
5.4. Zum Gruppenpreis erworbene Eintrittskarten werden im Krankheitsfall bis max. 5 % der ursprünglichen
Gesamtanzahl der erworbenen Karten zurückgenommen und rückvergütet. Diese Beschränkung gilt nicht
für Vorstellungen des Weihnachtsmärchens.
5.5. Für verloren gegangene Eintrittskarten und Theater-Cards wird grundsätzlich kein Ersatz geleistet. Es
kann eine gebührenpflichtige Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn der/die Betreffende nachweisen oder
glaubhaft machen kann, welche Karte er/sie gekauft hatte. Es gilt die Originalkarte vor der Ersatzkarte. Für
nicht besuchte Vorstellungen oder nicht rechtzeitig umgetauschte Anrechtsvorstellungen, für verfallene
Eintrittskarten oder Gutscheine wird kein Ersatz geleistet.
5.6. Karten, die auf anderen Plattformen (z. B. eventim.de) oder über Drittanbieter erworben wurden, können
im Fall einer Vorstellungsabsage auch nur dort zurückgegeben werden.
6. Gutscheine
Gutscheine sind grundsätzlich drei Jahre ab Erwerb gültig. Liegt der Wert der mit dem Gutschein erworbenen
Eintrittskarten unter dem auf dem Gutschein ausgewiesenen Betrag, wird über den Restbetrag ein
neuer Gutschein ausgestellt. Gutscheine sind für alle Veranstaltungen des Theaters einlösbar.
7. Zahlungsarten
7.1. An den Vorverkaufs- und Vorstellungskassen ist die Bezahlung bar, per EC-Karte sowie mit Kreditkarte
(Master, Visa) möglich.
7.2. Beim Onlinekartenkauf über den Theater-Webshop unter https://theater-plauen-zwickau.eventim-inhouse.
de ist die Bezahlung mit Kreditkarte (Master, Visa) oder per PayPal möglich.
7.3. Persönlich, per Telefon oder schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) bestellte Karten können durch Anforderung
eines paylinks oder mittels Rechnungslegung bezahlt werden.
7.3. Ein Kartenversand ist erst nach erfolgtem Zahlungseingang möglich. Die Zusendung der Eintrittskarten
erfolgt ausschließlich auf Risiko des/der Besteller:in.
8. Abonnement
8.1. Mit einem Abonnement wird eine vereinbarte Anzahl von Vorstellungen in der gewählten Serie oder
Wahlgutscheine für eine Anzahl von Vorstellungen im Voraus erworben. Auch in der laufenden Spielzeit können
Abonnements für die übrige Spielzeit abgeschlossen werden.
8.2. Das Abonnement wird für die Dauer einer Spielzeit abgeschlossen und verlängert sich automatisch
um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht schriftlich bis zum 15. Juni innerhalb der laufenden Spielzeit gekündigt
wird.
8.3. Der/die Abonnent:in ist zur fristgerechten Zahlung des Abonnementbetrages verpflichtet. Die Zahlung
kann per Überweisung oder durch Erteilung eines Abbuchungsauftrages erfolgen. Die Abbuchung erfolgt
ohne Aufschlag in zwei Raten jeweils Anfang Oktober und Anfang März der laufenden Spielzeit. Bei Überweisung
ist keine Ratenzahlung möglich. Die Aushändigung der Abonnement-Unterlagen erfolgt mit Rechnungsversand.
Zahlungsverzug zieht Bearbeitungsgebühren nach sich oder führt nach erfolgloser Mahnung
zur Sperrung des Abonnements. Die Zahlungsverpflichtung für das gesamte Abonnement bleibt bestehen.
8.4. Wahlabo-Scheine sind rechtzeitig vor Besuch der Vorstellung beim Besucherservice gegen Eintrittskarten
einzulösen. Gastspiele, Sonderveranstaltungen und Veranstaltungen am 31. Dezember und 1. Januar
sind grundsätzlich davon ausgenommen.
8.5. Bei Verhinderung ist ein Umtausch in eine andere Vorstellung oder die Weitergabe an eine andere Person
möglich. Der Umtausch muss bis spätestens einen Tag vor dem Vorstellungstermin erfolgen. Außer bei
Spielplanänderungen wird eine Umtauschgebühr gemäß aktueller Preisliste erhoben. Umtauschscheine
können innerhalb einer Spielzeit eingelöst werden. Grundsätzlich gelten Umtauschscheine nicht für Sonderveranstaltungen
oder Gastspiele. Bei Einlösung für eine andere Vorstellung besteht kein Anspruch auf
den im Abonnementvertrag vereinbarten Sitzplatz oder die Platzgruppe.
8.6. Für nicht besuchte bzw. nicht rechtzeitig umgetauschte Abonnementvorstellungen und verloren gegangene
Wahlabo- oder Umtauschscheine wird kein Ersatz geleistet.
8.7. Ermäßigte Abonnementpreise werden für den berechtigten Personenkreis bei Vorlage der entsprechenden
Bescheinigung gewährt und gelten ausschließlich für den Berechtigungszeitraum. Daraus entsteht für
den/die Abonnent:in die Verpflichtung, den Ablauf der Berechtigung unverzüglich dem Theater mitzuteilen.
Der Nachweis für die Ermäßigungsberechtigung ist für jede Spielzeit neu zu erbringen. Es kann jeweils nur
eine Ermäßigungsform in Anspruch genommen werden.
8.8. Änderungen der persönlichen Daten wie Name, Wohnanschrift, Telefonnummer und Bankverbindung
sind dem Besucherservice umgehend schriftlich mitzuteilen. Änderungen im Abonnement (z. B. Platzänderungen)
sind bis zum 15. Juni der laufenden Spielzeit zu beantragen.
8.9. Das Theater behält sich vor, aus künstlerischen, technischen oder Gründen höherer Gewalt Spielplan-,
Termin- oder Platzänderungen vorzunehmen. Entsprechende Benachrichtigungen erfolgen, soweit zeitlich
und organisatorisch umsetzbar, telefonisch oder über die örtliche Presse. Ein Anspruch auf Rückzahlung eines
auch nur anteiligen Abonnementpreises entsteht durch die Änderung nicht.
9. Einlass
9.1. Der Einlass in den Zuschauerraum erfolgt in der Regel 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn. In Ausnahmefällen
kann ein früherer oder späterer Einlass stattfinden.
9.2 Mobiltelefone und andere technische Geräte sind während der Vorstellung auszuschalten.
9.3. Verspätet nach Vorstellungsbeginn eintreffende Besucher:innen können nur in Abhängigkeit von den
Erfordernissen der Inszenierung und auf Anweisung des Einlasspersonals den Zuschauerraum betreten und
den ihnen zugewiesenen Platz einnehmen. Bei verspätetem Eintreffen besteht kein Anspruch auf den gebuchten
Platz. In Abhängigkeit von der Inszenierung kann der Zeitpunkt des Nacheinlasses auch auf die
Pause verlegt oder ganz ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Einlass oder Erstattung des Eintrittspreises
besteht in diesen Fällen nicht.
9.4. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum ist nicht gestattet; Ausnahmen bilden
nur gesondert ausgewiesene Veranstaltungen mit Bewirtung. Das Rauchen ist generell untersagt.
9.5. In allen Spielstätten sind ausschließlich Assistenzhunde/Blindenführhunde erlaubt.
10. Garderobe
Jacken, Mäntel, Rucksäcke, große Taschen, Schirme u. a. sind in den Garderoben gegen Aushändigung einer
Garderobenmarke abzugeben. Die Garderobe wird gegen Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung
der Berechtigung an den/die Besucher:in zurückgegeben. Bei Verlust der Garderobenmarke können die aufbewahrten
Stücke nur ausgehändigt werden, wenn der/die Besucher:in seine Berechtigung daran nachgewiesen
oder glaubhaft gemacht und die in der Preisliste festgelegten Wiederbeschaffungskosten der Garderobenmarke
ersetzt hat. Die Garderobengebühr beträgt pro Kleidungsstück 1,– €. Mit Aushändigung der
Garderobenmarke übernimmt das Theater die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der
Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des
Garderobenstückes. Bei Verlust oder Schaden an der Garderobe ist das Garderobenpersonal sofort zu informieren. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in den Kleidungsstücken befindliche
Gegenstände. Die Abgabe solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.
11. Bild- und Tonaufnahmen
Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen im Theater ist aus urheber- und leistungsrechtlichen Gründen
strengstens untersagt und bedarf in Ausnahmefällen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der
Geschäftsleitung. Bei Zuwiderhandlungen können Aufnahmegeräte und das -material bis zur rechtlichen
Klärung vom Theaterpersonal eingezogen werden.12. Hausrecht Der von der Theaterleitung beauftragte Leitungsdienst
nimmt für die jeweilige Veranstaltung das Hausrecht des Theaters war und ist insoweit berechtigt,
in begründeten Fällen bei Verstößen gegen diese AGB den Zutritt zu verweigern oder für die Veranstaltung
einen Hausverweis auszusprechen. Dies gilt auch für Demonstrationen oder vergleichbare Aktivitäten.
13. Schlussbestimmungen
Der Aufenthalt in den Vorverkaufsstellen und Veranstaltungsorten erfolgt auf eigene Gefahr. Für schuldhaft
verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet das Theater nach den gesetzlichen Vorschriften.
Im Übrigen haftet das Theater nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder
Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche
Vertragspflichten betroffen. Die Haftung des Theaters ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns auf
den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor. Für Fremdleistungen haftet nicht das Theater, sondern
der/die jeweilige Leistungserbringer:in direkt. Das Vertragsverhältnis und diese AGB unterliegen ausschließlich
dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist Zwickau.
Preisliste sonstige Leistungen der Theater Plauen-Zwickau gGmbH Spielzeit 2024/25
Bearbeitungsgebühr für Versand von Eintrittskarten pro Auftrag 3,– €
Nachdruck bei Verlust der Eintrittskarte 2,– €
Nachdruck bei Verlust der Theater-Card 5,–€
Umtauschgebühr pro Abonnementtausch 2,50 € (geändert ab 1.8.2024)
Wiederbeschaffungskosten bei Verlust der Garderobenmarke 5,– €
Garderobengebühr 1,– €
Stand AGB 1. Juni 2024